
Korporation
Walchwil
Bürger
Bürger
Bürger
Bürger
Genossenversammlung
Die Genossenversammlung besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern der Korporation Walchwil gemäss Stimmregister.
Stimmberechtigt sind Mitglieder der Korporation Walchwil, welche die allgemeinen Voraussetzungen für die Stimmberechtigung gemäss kantonaler Gesetzgebung erfüllen und der Korporationskanzlei mit ihrer aktuellen Wohnadresse gemeldet sind.
Wer an der Genossenversammlung teilnimmt, hat sich auf Aufforderung hin mit einem geeigneten Ausweis über seine Identität auszuweisen.
Versand / Publikation
Die in Walchwil wohnhaften Mitglieder der Korporation erhalten – soweit uns die aktuellen Adressen bekannt sind – die Berichte und Anträge zur Genossenversammlung zugestellt. Weitere Exemplare können bei der Korporationskanzlei bezogen werden.
Ausserhalb der Gemeinde Walchwil wohnhafte Mitglieder erhalten die Unterlagen ebenfalls zugestellt, sofern ihre aktuelle Wohnadresse der Korporationskanzlei gemeldet ist.
Die Einberufung der Genossenversammlung sowie weitere rechtsverbindliche Bekanntmachungen erfolgen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug.
Genossenschaftsrecht
Die Voraussetzungen für das Genossenrecht der Korporation Walchwil sind in den Statuten vom 21. Mai 2026 geregelt.
Mitglied der Korporation Walchwil ist, wer im Genossenschaftsregister eingetragen ist, volljährig ist und Wohnsitz im Kanton Zug hat.
Voraussetzung für die Aufnahme ins Genossenschaftsregister sind die Abstammung gemäss § 7 der Statuten sowie das Schweizer Bürgerrecht. Massgeblich für die Abstammung ist der Nachweis eines Kindesverhältnisses im Sinne von Art. 252 ZGB.
Die sechs Walchwiler Korporationsgeschlechter sind:
Hürlimann – Rust – Müller – Enzler – Roth – Röllin
Die Eintragung im Genossenschaftsregister erfolgt unabhängig von Wohnsitz und Volljährigkeit und begründet für sich allein noch keine Mitgliedschaft bei der Korporation Walchwil.

Hürlimann

Rust

Müller

Enzler

Roth

Röllin
Genossenschaftsregister
Im Genossenschaftsregister der Korporation Walchwil werden alle lebenden und verstorbenen Personen geführt, welche die Abstammungs- und Bürgerrechtsvoraussetzungen gemäss § 7 der Statuten erfüllen.
Für die Aufnahme ins Genossenschaftsregister muss eine Person nachweisen, dass sie
-unmittelbar von einer im Genossenschaftsregister der Korporation Walchwil eingetragenen lebenden oder verstorbenen Person abstammt; oder
-mittelbar oder unmittelbar von einer lebenden oder verstorbenen Person abstammt, welche am 2. Februar 2006 noch am Leben war und ihrerseits unmittelbar von einer im Genossenschaftsregister der Korporation Walchwil eingetragenen Person abstammt;
und das Schweizer Bürgerrecht besitzt.
Die Eintragung erfolgt unabhängig von Wohnsitz und Volljährigkeit.
Für die Aufnahme ins Genossenschaftsregister ist das nachfolgende Gesuch vollständig auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Korporationskanzlei einzureichen.
Erforderliche Unterlagen:
-Kopie des Familienbüchleins der Eltern; falls dieses nicht mehr vorhanden ist, Personenstandsausweis (am Bürgerort erhältlich)
-Kopie eines amtlichen Dokuments der Antragstellerin oder des Antragstellers (ID oder Pass)
Mithilfe beim Bürgerregister
Damit das Genossenschaftsregister vollständig und aktuell geführt werden kann, sind Mitglieder der Korporation Walchwil verpflichtet, Änderungen des Zivilstandes, Änderungen des Kinderverhältnisses sowie Um- und Wegzüge umgehend der Korporationskanzlei zu melden.
Änderungen können mit dem nachfolgenden Formular per E-Mail oder auf dem Postweg gemeldet werden.
Statuten
Statuten vom 13. Mai 2026
StatutenStammgut
Das Korporationsgut besteht im unverteilten Stammgut und setzt sich aus Wald, Land, Liegenschaften, Kapitalien, Wasserversorgung, Quellen, Fischenzen und anderen Vermögenswerten zusammen. Das Korporationsgut soll den genössigen Nachkommen zurückgelassen werden und darf nicht geschmälert werden. Verkauf und Erwerb von Land werden in einem Reglement geregelt.

.png)
.png)



.png)
