
Korporation
Walchwil
absolutes Feuerverbot
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Korporation
Die anhaltende Trockenheit, die hohen Temperaturen sowie die weiterhin fehlenden ergiebigen Niederschläge haben die Waldbrandgefahr im Kanton Zug weiter verschärft. Der Kanton Zug hat deshalb die Waldbrandgefahr auf die höchste Gefahrenstufe «sehr gross» (Stufe 5 von 5) erhöht.
Ab Mittwoch, 12. August 2026, 12.00 Uhr, gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Das heisst, Holzkohlegrill und Aussencheminée dürfen nicht mehr verwendet werden.
Bitte halten Sie sich an die Vorgaben.
Alle Informationen zu den geltenden Massnahmen finden Sie unter: www.zg.ch/waldbrand


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