
Korporation
Walchwil
absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
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Korporation
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr im Kanton Zug deutlich reduziert. Das seit dem 12. August geltende absolute Feuerverbot im Freien und das Feuerwerksverbot werden deshalb mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Waldbrandgefahr wird neu als «erheblich» (Stufe 3 von 5) beurteilt.
Der Kanton Zug bedankt sich bei der Bevölkerung für die konsequente Einhaltung der Verbote und das entgegengebrachte Verständnis. Die Einschränkungen waren aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr notwendig und haben dazu beigetragen, das Risiko von Wald- und Vegetationsbränden zu reduzieren.
Mit der Aufhebung der Verbote ist das Feuern grundsätzlich wieder möglich. Bei erheblicher Waldbrandgefahr (Stufe 3) ist jedoch weiterhin besondere Vorsicht geboten. Im Wald und in Waldesnähe sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen zulässig. Folgende Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren oder Streichhölzer wegwerfen
Das kantonale Feuerwerksverbot ist ebenfalls aufgehoben. Das Amt für Wald und Wild beobachtet die Lage weiterhin. Bei erneut trockener oder windiger Witterung kann sich die Waldbrandgefahr wieder verschärfen; bei Bedarf werden die Gefahrenstufe und die Massnahmen erneut angepasst.


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